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Versteckte Kosten bei Online-Flugbuchungen verboten
Zitat von Manana am 7. Oktober 2021, 21:29 UhrDer BGH Bundesgerichtshof entschied, daß bei Flugbuchungen im Internet die Beschränkung auf eine eigene Kreditkarte des Portals als einzige kostenfreie Zahlungsmöglichkeit nicht zulässig ist und andere, gebräuchliche Zahlungsarten nur mit Aufpreis wählbar sind.
Auch die Extrakosten für die Aufgabe eines Gepäckstücks müssen bereits bei der Flugbuchung angezeigt werden- Dies gilt auch, wenn die Leistung erst später in einem eigenen Vorgang zusätzlich gebucht werden kann. (BGH Az. X ZR 23/20)
Quelle + Bericht: t-online.de
https://www.t-online.de/leben/reisen/reisetipps/id_90856572/bgh-untersagt-versteckte-kosten-bei-online-flugbuchungen.html
(Az. X ZR 23/20)
Der BGH Bundesgerichtshof entschied, daß bei Flugbuchungen im Internet die Beschränkung auf eine eigene Kreditkarte des Portals als einzige kostenfreie Zahlungsmöglichkeit nicht zulässig ist und andere, gebräuchliche Zahlungsarten nur mit Aufpreis wählbar sind.
Auch die Extrakosten für die Aufgabe eines Gepäckstücks müssen bereits bei der Flugbuchung angezeigt werden- Dies gilt auch, wenn die Leistung erst später in einem eigenen Vorgang zusätzlich gebucht werden kann. (BGH Az. X ZR 23/20)
Quelle + Bericht: t-online.de
https://www.t-online.de/leben/reisen/reisetipps/id_90856572/bgh-untersagt-versteckte-kosten-bei-online-flugbuchungen.html
(Az. X ZR 23/20)
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