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EU Kommission: Kein Gutschein-Zwang
Zitat von Manana am 24. April 2020, 14:56 UhrIm Rahmen der Coronakrise hatten die namhaften Fluglinien und Reiseveranstalter und deren Verbände gemeinsam mit der Bundesregierung bei der EU-Kommission interveniert und wollten die Ausgabe von Gutscheinen für stornierte Reisen im Zusammenhang mit der Epedemie verpflichtend machen.
Dem hat die EU-Kommission soeben widersprochen, da es nicht mit EU-Recht übereinstimme.
Die Anbieter können allerdings Gutschein-Pakete schnüren, die dem Reisenden zur Entscheidung (Kurzfristige Rückzahlung wahlweise zum Gutschein) vorgelegt werden und ihm ggf. Vorteile bieten. Wichtig ist der Blick auf das Risiko. Also, ob Airline oder Reiseveranstalter auch bei einer zwischenzeitlichen Insolvenz während der Gutschein-Laufzeit für den Wert noch aufkommen.
Im Rahmen der Coronakrise hatten die namhaften Fluglinien und Reiseveranstalter und deren Verbände gemeinsam mit der Bundesregierung bei der EU-Kommission interveniert und wollten die Ausgabe von Gutscheinen für stornierte Reisen im Zusammenhang mit der Epedemie verpflichtend machen.
Dem hat die EU-Kommission soeben widersprochen, da es nicht mit EU-Recht übereinstimme.
Die Anbieter können allerdings Gutschein-Pakete schnüren, die dem Reisenden zur Entscheidung (Kurzfristige Rückzahlung wahlweise zum Gutschein) vorgelegt werden und ihm ggf. Vorteile bieten. Wichtig ist der Blick auf das Risiko. Also, ob Airline oder Reiseveranstalter auch bei einer zwischenzeitlichen Insolvenz während der Gutschein-Laufzeit für den Wert noch aufkommen.
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