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Anschlußflug + Umsteigezeit
Zitat von Manana am 13. August 2019, 14:16 Uhr"Verpasst ein Fluggast seinen Anschlussflug, muss die Fluggesellschaft darlegen und gegebenenfalls nachweisen, dass dem Fluggast eine ausreichende Zeit zum Umsteigen zur Verfügung stand. Dabei kann nicht auf die Minimum Connecting Time (MCT) abgestellt werden. Die MCT gibt nicht die tatsächliche zur Verfügung stehende Umsteigezeit an."
Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 18.10.2018 Az 30 C 3465/17
"Verpasst ein Fluggast seinen Anschlussflug, muss die Fluggesellschaft darlegen und gegebenenfalls nachweisen, dass dem Fluggast eine ausreichende Zeit zum Umsteigen zur Verfügung stand. Dabei kann nicht auf die Minimum Connecting Time (MCT) abgestellt werden. Die MCT gibt nicht die tatsächliche zur Verfügung stehende Umsteigezeit an."
Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 18.10.2018 Az 30 C 3465/17
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