Warum ist das so?
Für stark verspätete Flüge, die mit mehr als 3 Stunden am Zielflughafen eintreffen, kann der Fluggast je nach Vorkommnis eine Ausgleichszahlung von der Fluggesellschaft erhalten. Dies gilt für alle Flüge, die in der EU starten oder wo EU-Airlines ab Staaten außerhalb der EU abfliegen.
In Verbindung mit auftretenden technischen Problemen haftet die Airline im Allgemeinen, bei sogenannten „außergewöhnlichen Umständen“ , wozu auch extreme Wetterbedingungen wie Gewitter zählen, in der Regel nicht.
Aber: Verhindert ein Gewitter die Landung eines Flugzeugs,
weil der Flieger bereits mit großer Verspätung abgeflogen war
und nur deshalb in das Gewitter geraten ist, wird die Airline
zur Ausgleichszahlung herangezogen.
LG Landshut, Beschluss vom 18.12.2018, Az. 14 S 2813/18
Views: 6