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Rückflug vorverlegt durch Airline

In voller Höhe kann bei einer Flug-Vorverlegung eine Ausgleichszahlung nach EU-Verordnung 261/2004 in Anspruch genommen werden. So das Amtsgericht Hamburg mit

Urteil vom 23.07.2021, Az. 6 C 336/20

Nicht berufungsfähig, nicht höchstrichterlich entschieden.

Details:

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ag-hamburg-6c336-20-fluggastrechte-verfruehter-flug-ausgleichsleistung-volle-hoehe

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