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Reisepreis-Erstattung auch ohne Reisewarnung
Zitat von Manana am 17. August 2020, 18:12 Uhr"Möchte ein Kunde aus Angst vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus seine Reise nicht antreten, muss der Veranstalter unter Umständen auch dann den vollen Reisepreis zurückerstatten, wenn keine Reisewarnung für das Zielgebiet besteht."
Quelle / Bericht: touristik-aktuell.de
https://www.touristik-aktuell.de/nachrichten/news/datum////urteil-reisepreiserstattung-auch-ohne-reisewarnung/
Presseerklärung AG Frankfurt:
https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/sites/ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/files/32%20C%202136-20%20%2818%29%20Pressetext_0.pdf
Das Urteil 32C 2136/20 AG Frankfurt
https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/sites/ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/files/32%20C%202136-20%20%2818%29%20Geschw%C3%A4rzt.pdf
"Möchte ein Kunde aus Angst vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus seine Reise nicht antreten, muss der Veranstalter unter Umständen auch dann den vollen Reisepreis zurückerstatten, wenn keine Reisewarnung für das Zielgebiet besteht."
Quelle / Bericht: touristik-aktuell.de
Presseerklärung AG Frankfurt:
Das Urteil 32C 2136/20 AG Frankfurt
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