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Mitarbeiter-Streik bei Airlines - EuGH Rechtssache C-28/20
Zitat von
Manana am 23. März 2021, 20:27 Uhr
Der EuGH hat in der aktuellen Entscheidung dargelegt, daß ein wegen eines angekündigten Streiks der Airline-Mitarbeiter gestrichener oder deutlich verspäteter Flug kein "außergewöhnlicher Umstand" ist und grundsätzlich zu Entschädigungsansprüchen für die Passagiere führen.
Anders sieht es aus, wenn beispielsweise Dritte wie das Flugsicherungs-Personal streikt.
Die Pressemitteilung des EuGH als PDF hier
Der EuGH hat in der aktuellen Entscheidung dargelegt, daß ein wegen eines angekündigten Streiks der Airline-Mitarbeiter gestrichener oder deutlich verspäteter Flug kein "außergewöhnlicher Umstand" ist und grundsätzlich zu Entschädigungsansprüchen für die Passagiere führen.
Anders sieht es aus, wenn beispielsweise Dritte wie das Flugsicherungs-Personal streikt.
Die Pressemitteilung des EuGH als PDF hier
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