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BGH zu 3 Stunden Ankunfts-Flugverspätung

"Die Beweislast für das Vorliegen einer großen Ankunftsverspätung trifft den Fluggast."

Das Öffnen der Flugzeugtür nach Ankunft erfolgte aus Sicht des klagenden Fluggastes erst nach mehr als 3 Stunden gegenüber der geplanten Ankunftszeit.

Der genaue Zeitpunkt konnte vom Passagier nicht dokumentiert oder durch Zeugen belegt werden. Der BGH verneinte die Ausgleichszahlung und die Erstattung der Verfahrenskosten durch die Airline.

BGH X-ZR 94/20  vom 09.09.2021

Details, Quelle + Bericht: rewis.io

https://rewis.io/urteile/urteil/yrh-09-09-2021-x-zr-9420/

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