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Flug nach Flugverspätung nicht angetreten

Dennoch wurde der Reisenden die Ausgleichszahlung wegen einer Verspätung des gebuchten Fluges zugesprochen. Das Gericht befand es als ausreichend, die Rechnung für das Ticket des verspäteten Fluges (Ryanair Palma - Barcelona) vorzulegen. Die Entschädigung werde wirksam infolge der Verspätung - und nicht durch die Tatsache, ob der Fluggast die Reise letztlich antritt oder aus persönlichen Gründen darauf verzichtet.

Quelle/Bericht: mallorcamagazin.com

https://www.mallorcamagazin.com/nachrichten/wirtschaft/2020/02/23/77729/ryanair-muss-entschadigen-auch-wenn-der-gast-gar-nicht-fliegt-1.html

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