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Anschlußflug + Umsteigezeit

"Verpasst ein Fluggast seinen Anschlussflug, muss die Fluggesellschaft darlegen und gegebenenfalls nachweisen, dass dem Fluggast eine ausreichende Zeit zum Umsteigen zur Verfügung stand. Dabei kann nicht auf die Minimum Connecting Time (MCT) abgestellt werden. Die MCT gibt nicht die tatsächliche zur Verfügung stehende Umsteigezeit an."

Amtsgericht Frankfurt am MainUrteil vom 18.10.2018 Az 30 C 3465/17 

Quelle + Bericht:  https://www.kostenlose-urteile.de/AG-Frankfurt-am-Main_30-C-346517-71_Fluggesellschaft-muss-bei-Verpassen-eines-Anschlussfluges-ausreichende-Zeit-zum-Umsteigen-darlegen-und-gegebenenfalls-nachweisen.news27580.htm

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